Höhensicherungsgeräte mit Seilängen bis 65 m
Höhensicherungsgeräte mit Kunststoff- oder Aluminiumgehäuse, mit unterschiedlichen Verbindungsmitteln aus verzinktem Drahtseil, Edelstahlseil oder Gurtband, diverse Höhensicherungsgeräte eignen sich auch für den horizontalen Einsatz. Höhensicherungsgeräte nach EN 360 oder nach EN 360 und EN 1496, mit Alu- oder Kunststoffgehäuse, mit Drahtseil-, Band- oder Dyneema- Verbindungsmittel, Seillängen bis 65 m.
Höhensicherungsgeräte nach EN 360 oder nach EN 360/EN 1496
Spezifische Produktinformationen zu Höhensicherungsgeräten IKAR
Im Jahre 2003 hat die IKAR GmbH als erster und einziger Hersteller von Höhensicherungsgeräten die horizontale Einsatzprüfung für Höhensicherungsgeräte, heute bekannt unter der Prüfdirektive CNB/P/11.060 für Höhensicherungsgeräte mit einziehbarem Verbindungsmittel aus Stahldrahtseilen Ø 4,5 mm, erfolgreich nachgewiesen. Im Jahre 2005 folgte wiederum aus dem Hause IKAR der erfolgreiche Nachweis der horizontalen Einsatzprüfung mit einziehbarem Verbindungsmittel aus Gurtband 24 x 1,4 mm und der Entwicklung eines falldämpfenden Elements, welches die Stoßkraft, die bei einem Auffang auf den Anwender und den Anschlagpunkt wirkt, unter 3 kN reduziert. Ein maximales Sicherheitsplus für die Anwender von IKAR Höhensicherungsgeräten. Durch den internationalen Vertrieb dieser Produkte und die intensive Mitarbeit im Bereich der Normgebung ist es nun geschafft: die horizontale Einsatzprüfung hält ihren Einzug in die internationalen sicherheitstechnischen Standards CE, ANSI/ASSE und CSA. Um die Sicherheit der Anwender weiter zu erhöhen, hat IKAR im Jahre 2010, wiederum als erster und einziger Hersteller, ein Höhensicherungsgerät für die Sicherung von Personen in Hubarbeitsbühnen nach besonderen Kriterien (u. a. Fallprüfung 2 x 90° über Kanten mit einem Radius 0,5 mm, Auffangkraft unter 3 kN) geprüft und zugelassen. Mittlerweile ist dieses Prüfverfahren sicherheitstechnischer Stand in Europa, formuliert in der Prüfdirektive im Bereich der CE-Zulassungsprüfungen CNB/P/11.074 für Persönliche Absturzschutzsysteme für das Sichern in Hubarbeitsbühnen. Die sicherheitstechnische Weiterentwicklung dieser Höhensicherungsgeräte hat ihr Ende noch nicht erreicht. Die nunmehr 38-jährige Erfahrung im Bereich der Entwicklung und Anwendung von Höhensicherungsgeräten hat aufgezeigt, dass die derzeit gültigen technischen Standards alleine nicht ausreichend sind, um die Sicherheit der Anwender von Doppel-Höhensicherungsgeräten zu gewährleisten (zwei parallel verwendete, falldämpfende Elemente addieren sich an der Rückenöse des Anwenders (max. erlaubt sind 6 kN; aus der Anwendung ergeben sich mögliche Sturzfälle, die durch aktuelle Standards nicht abgedeckt sind)). Die nächste große Herausforderung für Europa und die Welt, die Sicherheit der Anwender von Höhensicherungsgeräten zu erhöhen, sind die besonderen zusätzlichen Zulassungsprüfungen, welche die IKAR GmbH bei der Zulassung ihrer Doppelhöhensicherungsgeräte erfolgreich nachgewiesen hat. Man wird weiter konstruktiv im Bereich der Normgebung mitarbeiten, um den sicherheitstechnischen Stand von persönlichen Absturzschutzsystemen für den maximalen Sicherheits- und Gesundheitsschutz unserer Anwender zu erhöhen.

by Ballschmidt
Ausführungen:
- Kunststoffgehäuse, Aluminiumgehäuse
- Verbindungsmittel: verziktes Drahtseil,Edelstahlseil, Polyester-Gurtband
- Längen bis 65 m
- Höhensicherungsgeräte Blocfor bis 150 kg
Optionen:
- Höhensicherungsgeräte mit Rettungshubeinrichtung BLOCFOR R und HRA
- Anbauoptionen für Dreibäume n. EN 795
Höhensicherungsgeräte, die Jährlichen Revisionen in unserem Hause
siehe auch unsere Auswahl: Auffanggurte und PSA-Sets